Wertermittlungsgutachten erstelle ich als Sachverständiger für folgende Zwecke:
* der Vermögensdisposition (Verkauf, Schenkung, Erbauseinandersetzung),
* für bilanzielle Anlässe, z.B. IAS16, IAS40, IFRS13
* zur Finanzierung (im Auftrag von Banken),
* als steuerliche Bedarfsbewertung (Erbfall, Erbschaftssteuer),
auch in Englisch.

Weitere immobilienbezogene Dienstleistungen wie Beratung und Verwaltung erbringe ich gerne auf Anfrage.

Referenzen aus Ihrer Branche nenne ich Ihnen gerne auf Anfrage, z.B. Banken/Pfandbriefbanken, Investoren, Unternehmen, Anstalten des öffentlichen Rechts, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Privatpersonen.
Veröffentlichungen, Fachaufsätze und Beiträge

Immobilien & Finanzierung - Der langfristige Kredit,
Verlag Helmut Richardi, Frankfurt am Main
Ist § 24 BelWertV noch zeitgemäß?, I&F 14-2011  
International Valuation - Transformation of ARY to Property Yield, I&F 10-2012  

Kreditwirtschaftliche Wertermittlungen, Typische und atypische Beispiele
der Immobilienwertermittlung, 8. Auflage, 2015, booklooker.de,
Beiträge in den Kapiteln Konversionsobjekte und Historische Bauten:  
2.2.2 Repräsentative Villa - Einzelbaudenkmal mit merkantilem Mehrwert, Seite 236ff
2.9.5 Konversion von Bunkerbauwerken - Luftschutzbunker als Hochbunker, Seite 696ff

Alle Zertifizierungen wurden zum 2025 beendet, der Sachverstand nicht abgegeben. Warum es manchmal hilfreich sein kann, das Lernen schwerer zu machen. Frank Lipowsky & Miriam Hess   PDF   Das Lernen schwerer zu machen - auch als "Desirable Difficulties" (erwünschte Schwierigkeiten) bekannt - hilft, weil das Gehirn durch höhere mentale Anstrengung gezwungen wird, Informationen tiefer zu verarbeiten. Dadurch bilden sich stärkere neuronale Verbindungen, die das Gelernte langfristig haltbarer machen und den Wissenstransfer in neue Situationen erleichtern. Macht uns KI dümmer? ist eine Frage der Zeit. Eine KI antwortet ... auch auf die nächste Frage: Läuft Usain Bolt unter 10 Sek. ohne Training? Die Technik der Lok of Jamaica, Der Spiegel, 30.11.2016.
Berufsbezeichnung: Immobiliengutachter   für  
* Markwertermittlungen, CIS HypZert (M), zertifiziert durch HypZert
* finanzwirtschaftliche Zwecke, CIS HypZert (F), zertifiziert durch HypZert
Zuständige Zertifizierungsstelle: HypZert GmbH, Georgenstraße 21, 10117 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
- Member of the RICS, Royal Institution of Chartered Surveyors
- Rules of Conduct for Members, RICS.org
- Zertifizierung und Berufsgrundsätze der HypZert GmbH
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: HOAI

Einige Fotocollagen (nicht zum Abspeichern freigegeben) zum Stöbern ... ---- ++++ **** #### ... nicht zwingend bewertet. Seiten und kleine Tools aus dem Archiv zur EnEV oder Bewertungsthemen (tlw. über zehn Jahre alt, Experimente mit HTML/JavaScript, auf UTF-8 umgestellt):    EnEV - Energieeinsparverordnung    Basel-II_Mindestkapitalanforderung    BodenwertDeduktiv    eIFRS_FairValue_IAS16-IAS40.    Erbbaurecht_Bewertung    Erbbaurecht_Synopse    LiegenschaftszinsAbleitung