Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
Baseler Akkord - 1988
= Kreditsumme * Risikogewicht * 8%
SchuldnerkategorieStaatBankHypotheken/werthaltigUnternehmen/Privatpersonen
Risikogewicht in %0%20%50%100%
Eigenkapital %0%1,6%4%8%
Eigenkapital ist ein knappes, teueres, in Krisenzeiten wichtiges Gut. Die Bonität der Kreditnehmer (Staat, Bank, Unternehmen, Privat) fließt nicht ein. Unter dem Einfluß von finanziellen Krisen (1994 Zunahme notleidender Kredite, 1996 Thailand/Asienkrise ca.36 Mrd.US$, 1999 Japan 550 Mrd. Yen???) begannen auf Initiative der USA ab 2002 die Beratungen zu Basel II. In Europa wurden die Ergebnisse 2007 in nationales Recht umgesetzt. Amerika verfolgte die Umsetzung weniger engagiert und setzt inzwischen aufgrund der Auswirkungen der SubPrime-Krise, Credit-Crunch und weltweiter Finanzkrise nunmehr bis auf weiteres aus. C2006/227E/03 2006/48/EG 52008PC0627 2006/49/EG C2009/019/15

Basel II - Säule 3 : Publizitätsanforderungen

Basel II - Säule 2 : Bankaufsichtsrechtliche Überprüfung : MaRisk

Basel II - Säule 1 : Mindestkapitalanforderung

Eigenkapitalunterlegung der ausgereichten Kredite; allgemeines Capital Requirements Directive

  IRBA - auf Internen Ratings Basierende Ansätze -
internal rating based approach

EL = Expected Loss = EL = PD * LGD * EAD * M
PDLGDEADM
Probability of Default
Ausfallwahrscheinlichkeit
Loss Given Default
Verlust bei Schuldnerausfall
Exposure at Default
Ausstehender Betrag bei Schuldnerausfall
Maturity
Restlaufzeit des Kredits

Modifizierter Standardansatz (Modif.StA)

Es wird ein risikoorientierter Gewichtungsfaktor (20-150%) für den Kreditnehmer bestimmt
=>1,6-12%-ige Eigenkapitalunterlegung der Kreditsumme

Der Gewichtungsfaktor für den Kreditnehmer wird ausschließlich durch externes Rating bestimmt. Liegt für den Kreditnehmer kein externes Rating vor, gilt 100% und wie bisher 8%-ige Eigenkapitalunterlegung.

Basis-IRBA (Basisansatz)

PD * LGD * EAD * M
LGDWohnen = <10%
LGDGewerbe = 45% (30%
Beleihungsauslauf <71%)

Fortgeschrittener-IRBA (Fortgeschrittener Ansatz)

PD * LGD * EAD * M
Mit diesem Ansatz werden ca. 85% der deutschen Banken starten kursive Parameter werden vom Institut geschätzt.
    Lohnt der Aufwand? Oder ist es eine Frage des Prestiges?

Basel II - Säule 1 : Mindestkapitalanforderung und der Realkredit

Auch mit Basel II gibt es die Privilegierung des Realkredits. Den Realkredit als gedeckte Schuldverschreibung (KWG §20a, Abs. 4-8) Der Wert des Pfandobjekts (der Deckungsmasse, der Immobilie) muß nach KWG §20a, Abs. 4 und 5) durch Ausweis eines dokumentierten Markwerts und Beleihungswerts durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen bestimmt werden und regelmäßig zu überwachen; bei Wohnimmobilien mindestens alle drei Jahre, bei Gewerbeimmobilien mindestens jährlich.
Von einem Realkredit (Legaldefinition im KWG, §21 Abs.3 Nr.1) kann nur gesprochen werden, wenn eine Beleihungswertermittlung nach §16 PfandBG erfolgt ist, der Kredit grundbuchpfandrechtlich gesichert ist und die Höhe 60% des Beleihungswerts nicht übersteigt.
Ein Wert der nach den Anforderungen des §16 Abs. 2, Abs. 1-3 PfandBG ermittelt wird, kann zwar für eine Privliegierung herangezogen werden, ist aber kein Beleihungswert. Einen Beleihungswert liefert die Ermittlung nur, wenn zusätzlich Abs. 4 und damit die gültige BelWertV2006 Berücksichtigung findet.

Modifizierter Standardansatz (Modif.StA)

Voraussetzung einer Reduzierung des Risikogewichts ist die Bewertung des Pfandobjekts durch Ausweis eines dokumentierten Markwert und Beleihungswert durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen. Privilegierungsfähig ist vom Kreditbetrag höchstens das Minimum aus 60% vom Beleihungswert oder 50% vom Verkehrswert. Überschiessende Teile sind weiterhin mit 100% Eigenkapitalanteil zu unterlegen.

Privilegierter Realkredit - wohnwirtschaftlich und gewerblich

Kreditrisiko Standardansatz

Die Bankaufsichten der Länder, die die priviliegierte Anrechnung des gewerblichen Realkredits erlauben, müssen nachweisen, dass die durchschnittlichen Verlustraten der privilegierten Gewerbekredite jährlich nicht größer als 0,3% der ausstehenden Kredite waren. Zusätzlich darf die Verlustrate aller Gewerbekredite jährlich nicht größer als 0,5% der ausstehenden Kredite sein. Beide Kriterien werden in Deutschland wohl erfüllt werden.

Risiko- GewichtungWohnungsbau RRE
residential real estate
Gewerbebau CRE
commercial real estate
150% 150% Leistungsstörung §39 SolvV 150% Leistungsstörung §39 SolvV
100% 100% Gewichtung, grundsätzlich ??? §38 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit
=> 8,0%-ige Eigenkapitalunterlegung
100% Gewichtung, grundsätzlich §33 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit
=> 8,0%-ige Eigenkapitalunterlegung
75% 75% Gewichtung §34 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit
* wenn Retail (Mengengeschäft, Kleindarlehen)
=> 6,0%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich
 
50%   50% Gewichtung §35, Abs.1, Satz 2 SolvV und §20a Abs.4 bis 8 KWG
* privilegierter Realkredit
.. (keine Änderung zum alten Recht)
* wenn Anerkennungsfähigkeit erfüllt
.. (Eligibility Criteria)
=> 4,0%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich
für Büro- und vielseitig nutzbare Gewerbeflächen
35% 35% Gewichtung §35, Abs.1, Satz 1 SolvV und §20a Abs.4 bis 8 KWG
* privilegierter Realkredit
.. (Verbesserung zum alten Recht 50%)
* wenn Anerkennungsfähigkeit erfüllt
.. (Eligibility Criteria)
=> 2,8%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich
um bei einem gewerblichen Realkredit (Spezialfinanzierung) ein reduziertes Risikogewicht zu erreichen, ist mindestens ein Wechsel in den Basis-IRBA notwendig;
d.h. mindestens der Kunde muß mit einem Rating PD versehen werden.

45% / 30% Gewichtung §81, §97 SolvV und ??? Anlage 1, Tabelle 14 §81 SolvV Anlage 1, Tabelle 14


Die Privilegierung des Kredits entfällt bei Leistungsstörungen (z.B. Zahlungsverzug von mind. 100 Euro über mehr als 90 Tage, Einzelwertberichtigungen, Teilwertabschreibungen) und die entspr. Darlehensteile werden auf die nächst höhere Gewichtung gestuft.