Eigenkapitalunterlegung nach Basel I Baseler Akkord - 1988 |
= Kreditsumme * Risikogewicht * 8% | |||
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Schuldnerkategorie | Staat | Bank | Hypotheken/werthaltig | Unternehmen/Privatpersonen |
Risikogewicht in % | 0% | 20% | 50% | 100% |
Eigenkapital % | 0% | 1,6% | 4% | 8% |
Eigenkapitalunterlegung der ausgereichten Kredite; allgemeines Capital Requirements Directive
IRBA - auf Internen Ratings Basierende Ansätze - internal rating based approach EL = Expected Loss = EL = PD * LGD * EAD * M
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Modifizierter Standardansatz (Modif.StA)Es wird ein risikoorientierter Gewichtungsfaktor (20-150%) für den Kreditnehmer bestimmt=>1,6-12%-ige Eigenkapitalunterlegung der Kreditsumme Der Gewichtungsfaktor für den Kreditnehmer wird ausschließlich durch externes Rating bestimmt. Liegt für den Kreditnehmer kein externes Rating vor, gilt 100% und wie bisher 8%-ige Eigenkapitalunterlegung. |
Basis-IRBA (Basisansatz)PD * LGD * EAD * MLGDWohnen = <10% LGDGewerbe = 45% (30% Beleihungsauslauf <71%) |
Fortgeschrittener-IRBA (Fortgeschrittener Ansatz)
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Mit diesem Ansatz werden ca. 85% der deutschen Banken starten | kursive Parameter werden vom Institut geschätzt. | |||||||||||||
Lohnt der Aufwand? Oder ist es eine Frage des Prestiges? | ||||||||||||||
Auch mit Basel II gibt es die Privilegierung des Realkredits.
Den Realkredit als gedeckte Schuldverschreibung (KWG §20a, Abs. 4-8)
Der Wert des Pfandobjekts (der Deckungsmasse, der Immobilie) muß nach KWG §20a, Abs. 4 und 5)
durch Ausweis eines dokumentierten Markwerts und Beleihungswerts
durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen
bestimmt werden und regelmäßig zu überwachen;
bei Wohnimmobilien mindestens alle drei Jahre,
bei Gewerbeimmobilien mindestens jährlich.
Von einem Realkredit (Legaldefinition im KWG, §21 Abs.3 Nr.1)
kann nur gesprochen werden, wenn eine Beleihungswertermittlung nach §16 PfandBG
erfolgt ist, der Kredit grundbuchpfandrechtlich gesichert ist und
die Höhe 60% des Beleihungswerts nicht übersteigt.
Ein Wert der nach den Anforderungen des §16 Abs. 2, Abs. 1-3 PfandBG ermittelt wird,
kann zwar für eine Privliegierung herangezogen werden, ist aber kein
Beleihungswert. Einen Beleihungswert liefert die Ermittlung nur, wenn
zusätzlich Abs. 4 und damit die gültige BelWertV2006 Berücksichtigung findet.
Voraussetzung einer Reduzierung des Risikogewichts ist die Bewertung des Pfandobjekts durch Ausweis eines dokumentierten Markwert und Beleihungswert durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen. Privilegierungsfähig ist vom Kreditbetrag höchstens das Minimum aus 60% vom Beleihungswert oder 50% vom Verkehrswert. Überschiessende Teile sind weiterhin mit 100% Eigenkapitalanteil zu unterlegen.
Die Bankaufsichten der Länder, die die priviliegierte Anrechnung des gewerblichen Realkredits erlauben, müssen nachweisen, dass die durchschnittlichen Verlustraten der privilegierten Gewerbekredite jährlich nicht größer als 0,3% der ausstehenden Kredite waren. Zusätzlich darf die Verlustrate aller Gewerbekredite jährlich nicht größer als 0,5% der ausstehenden Kredite sein. Beide Kriterien werden in Deutschland wohl erfüllt werden.
Risiko- Gewichtung | Wohnungsbau RRE residential real estate | Gewerbebau CRE commercial real estate |
150% | 150% Leistungsstörung §39 SolvV | 150% Leistungsstörung §39 SolvV |
100% | 100% Gewichtung, grundsätzlich ??? §38 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit => 8,0%-ige Eigenkapitalunterlegung |
100% Gewichtung, grundsätzlich §33 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit => 8,0%-ige Eigenkapitalunterlegung |
75% | 75% Gewichtung §34 SolvV
* nicht privilegierter Realkredit * wenn Retail (Mengengeschäft, Kleindarlehen) => 6,0%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich |
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50% | 50% Gewichtung §35, Abs.1, Satz 2 SolvV und §20a Abs.4 bis 8 KWG
* privilegierter Realkredit .. (keine Änderung zum alten Recht) * wenn Anerkennungsfähigkeit erfüllt .. (Eligibility Criteria) => 4,0%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich für Büro- und vielseitig nutzbare Gewerbeflächen |
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35% | 35% Gewichtung §35, Abs.1, Satz 1 SolvV und §20a Abs.4 bis 8 KWG
* privilegierter Realkredit .. (Verbesserung zum alten Recht 50%) * wenn Anerkennungsfähigkeit erfüllt .. (Eligibility Criteria) => 2,8%-ige Eigenkapitalunterlegung erforderlich |
um bei einem gewerblichen Realkredit (Spezialfinanzierung)
ein reduziertes Risikogewicht zu erreichen,
ist mindestens ein Wechsel in den
Basis-IRBA notwendig; d.h. mindestens der Kunde muß mit einem Rating PD versehen werden. 45% / 30% Gewichtung §81, §97 SolvV und ??? Anlage 1, Tabelle 14 §81 SolvV Anlage 1, Tabelle 14 |
Die Privilegierung des Kredits entfällt bei Leistungsstörungen
(z.B. Zahlungsverzug von mind. 100 Euro über mehr als 90 Tage,
Einzelwertberichtigungen, Teilwertabschreibungen)
und die entspr. Darlehensteile werden auf die nächst höhere Gewichtung gestuft.